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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf den vorliegenden Geschäftsvorgang (z.B. Angebot, Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen Y-COM und dem Auftraggeber sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Bedingungen an.

2. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen

Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote freibleibend. Aufträge kann der Auftraggeber mit Brief sowie per Internet oder Telefax erteilen. Nach Erhalt sendet Y-COM dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Y-COM behält sich vor, Produkte (inklusive Drittprodukte) jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Angegebene Preise beinhalten keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten sowie Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen, netto, zu leisten. Y-COM behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges, Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurück zu behalten und Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen.

4. Lieferungen / Eigentumsvorbehalt

Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Y-COM ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Auftraggeber alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Auftraggeber über.

5. Gewährleistung

Gelieferte Produkte sind unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit zu untersuchen und erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Die Gewährleistungszeit für gelieferte Produkte und Ersatzteile beträgt 12 Monate.
Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist Y-COM nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu ist Y-COM zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in eigenen Räumlichkeiten berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwirbt Y-COM mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.

Y-COM leistet insbesondere nicht Gewähr für:

  • Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Auftraggeber oder einen von ihm
  • beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte
  • durch den Auftraggeber oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere
  • Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
  • die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck;
  • Integrationsprodukte (vgl. Ziffer 7);
  • Leistungen, die gemäß den Vorgaben des Auftraggebers entsprechend erbracht wurden.

Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller. Soweit Drittprodukte eine kürzere Gewährleistungszeit, als die mit Auftraggeber vereinbarte, aufweisen, so gilt für diese Drittprodukte diese kürzere Gewährleistungszeit.

6. Service

Serviceleistungen (d.h. Instandsetzungsleistungen) werden durch Y-COM oder von Y-COM beauftragte Dritte erbracht. Evtl. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile / Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile, Rahmenteile). Serviceleistungen können auch telefonisch, über MODEM oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können Serviceleistungen neben Instandsetzungsleistung Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten erwirbt Y-COM mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Ger ten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Y-COM-Serviceleistungen umfasst: Fälle, in denen gem   den vorstehenden Vorschriften von Ziffer 5. Gewährleistungsleistungen ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchmaterialien; Ersatz von Disketten/CD-ROM; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Auftraggebers; Software- und/oder Datenübernahme; Beseitigung von Viren.

7. Integration / - Produkte

Evt. erforderliche Integrationen wird der Auftraggeber Y-COM rechtzeitig zur Verfügung stellen oder Y-COM beauftragen, diese im Auftrag des Auftraggebers zu erwerben. Y-COM wird Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die Y-COM Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine entsprechende Konfiguration herstellen. Soweit Konfigurationen technisch nicht herrstellbar sind, wird Y-COM von seiner weiteren Leistungsverpflichtung frei.

8. Haftung

Y-COM haftet nicht für Sch den, es sein denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Y-COM verursacht worden ist. Eine Haftung wegen evtl. von Y-COM zugesicherter Eigenschaften bleibt, stellt jedoch keine Garantie im Sinne von 443 und 444 BGB dar. Folgeschäden bzw. indirekte Sch den, wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust etc., gleich ob sie auf Vereinbarung oder gebendem Recht basieren, fallen nicht unter die Haftung von Y-COM. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus und im Zusammenhang mit diesem Auftrag einschließlich aller Schadensersatz-, Kostenerstattungs- und Rückzahlungsansprüche ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt auf 100 % des Auftragswertes beschränkt.

9. Schutzrechte

Y-COM wird den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Schutzrechtes Dritter freistellen, sofern der Auftraggeber Y-COM von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Y-COM alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) erm glicht. Der Auftraggeber wird Y-COM hierbei soweit m glich unterstützen. Verletzende Produkte wird Y-COM, nach eigener Wahl, entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder dem Auftraggeber den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Y-COM von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Y-COM insoweit geltend machen, dass Y-COM im Rahmen von Integration / Konfigurationen (vgl. Ziffer 7) gem   Anweisungen des Auftraggebers Integrationsprodukte oder Produkte mit Schutzrechten Dritter in Y-COM-Produkte integriert hat.

10. Software

Für von Y-COM mitgelieferte, jedoch nicht von Y-COM selbst hergestellte Software, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages des Softwareherstellers. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen. Für von Y-COM selbst hergestellte Software gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Softwarelizenzverträge der Y-COM GmbH.

11. Export

Die gelieferten Produkte können Technologien und/oder Software enthalten, die den jeweils anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, des Lands des Auftraggebers sowie den Exportkontrollvorschriften der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.

12. Höhere Gewalt

Y-COM hat für die Nichterfüllung bzw. nicht rechtzeitiger Erfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit diese auf einem außerhalb des Einflussbereichs von Y-COM liegenden Hinderungsgrund beruhen (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Ma nahmen, Streik, Aussperrung) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate an, ist der Auftraggeber und Y-COM (jeder für sich) berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

13. Geheimhaltung

Auftraggeber und Y-COM werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen während und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

14. Kündigung

Der Auftraggeber und Y-COM (jeder für sich) sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit sich ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Monate in Verzug befindet oder Y-COM sich mit mehr als 2 Monaten mit seiner Leistung in Verzug befindet. Auftraggeber und Y-COM (jeder für sich) sind ferner berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit dies nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.

15. Datenschutz

Daten des Auftraggebers und Y-COM unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehungen der elektronischen Datenverarbeitung. Auftraggeber und Y-COM werden bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen und/oder ähnliche Übereinkommen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

17. Allgemeine Bestimmungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Y-COM alle zu seiner Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung einer Leistung seitens Y-COM wird der Auftraggeber alle nicht von Y-COM eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Daten und Programmen erstellen. Sollte eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der evtl. getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Auftraggeber und Y-COM sind verpflichtet, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg m glichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Y-COM ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche abzutreten. Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.

 

Allgemeine Lieferbedingungen für Softwarelizenzverträge

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (Diskette / CD-ROM etc.) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung. Bei Beachtung der Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung ist mit diesem Softwarepaket die im Vertrag genannte Anwendung grundsätzlich m glich. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass die Software in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.

2. Umfang der Benutzung

Y-COM GmbH gewährt Ihnen für die Dauer des Vertrages das einfache, nichtausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die Y-COM GmbH-Software auf einem einzelnen Computer d. h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU) und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass die Software immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

3. Besondere Beschränkungen 

Dem Lizenznehmer ist untersagt:

  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen,
  • die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen,
  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,
  • sie zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

4. Inhaberschaft an Rechten

Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Y-COM GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

5. Vervielfältigung

Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von Y-COM GmbH anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

6. Übertragung des Benutzungsrechtes

Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Y-COM GmbH und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.

7. Dauer des Vertrages

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original-Diskette / -CD-ROM etc. wie alle Kopien der Software, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten.

8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Y-COM GmbH macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Sch den aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die Y-COM GmbH aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

9. Änderungen und Aktualisierungen

Y-COM GmbH ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.

10. Gewährleistung und Haftung von Y-COM GmbH

  1. Y-COM GmbH gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette / CD-ROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind.
  2. Sollten der Datenträger (die Diskette / CD-ROM) oder die damit ausgelieferte Hardware fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 10. b) nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
  4. Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt Y-COM GmbH keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Y-COM GmbH keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat Y-COM GmbH, wenn die Herstellung von im Sinne von 1. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht m glich ist.
  5. Y-COM GmbH haftet nicht für Sch den, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Y-COM GmbH verursacht worden ist. Eine Haftung wegen evtl. von Y-COM GmbH zugesicherter Eigenschaften bleibt; stellt jedoch keine Garantie im Sinne von 443 und 444 BGB dar.
  6. Folgeschäden bzw. indirekte Sch den wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust etc. gleich ob sie auf Vereinbarung oder gebendem Recht basieren, fallen nicht unter die Haftung von Y-COM GmbH.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen und/oder ähnliche Übereinkommen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

12. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Lieferbedingungen für Softwarelizenzverträge und der evtl. getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Sie und Y-COM sind verpflichtet, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg m glichst gleichkommende Regelung zu ersetzten.

 

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