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Allgemeine Lieferbedingungen für Softwarelizenzverträge

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (Diskette / CDROM etc.) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung. Bei Beachtung der Programmbeschreibung und Benutzungsanleitung ist mit diesem Softwarepaket die im Vertrag genannte Anwendung grundsätzlich möglich. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass die Software in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.

2. Umfang der Benutzung

Y-COM GmbH gewährt Ihnen für die Dauer des Vertrages das einfache, nichtausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die Y-COM GmbH-Software auf einem einzelnen Computer d. h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU) und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass die Software immer nur auf einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

3. Besondere Beschränkungen 

Dem Lizenznehmer ist untersagt:

  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen,ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten sonstwie zugänglich zu machen,
  • die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen,
  • ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Y-COM GmbH die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,
  • sie zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.

4. Inhaberschaft an Rechten

Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Y-COM GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

5. Vervielfältigung

Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von Y-COM GmbH anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener UrheberrechtsvermerkDie Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von Y-COM GmbH anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerksowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

6. Übertragung des Benutzungsrechtes

Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Y-COM GmbH und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt. 

7. Dauer des Vertrages

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original-Diskette / -CD-ROM etc. wie alle Kopien der Software, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare, sowie das schriftliche Material zu vernichten.

8. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Y-COM GmbH macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die Y-COM GmbH aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. 

9. Änderungen und Aktualisierungen

Y-COM GmbH ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.

10. Gewährleistung und Haftung von Y-COM GmbH

  1. Y-COM GmbH gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette / CD-ROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind.Y-COM GmbH gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette / CD-ROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind.
  2. Sollten der Datenträger (die Diskette / CD-ROM) oder die damit ausgelieferte Hardware fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 10. b) nicht innerhalb angemessener Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kannder Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
  4. Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt YCOM GmbH keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt Y-COM GmbH keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsätzlich brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat Y-COM GmbH, wenn die Herstellung von im Sinne von 1. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
  5. Y-COM GmbH haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Y-COM GmbH verursacht worden ist. Eine Haftung wegen evtl. von Y-COM GmbH zugesicherter Eigenschaften bleibt; stellt jedoch keine Garantie im Sinne von §§ 443 und 444 BGB dar.
  6. Folgeschäden bzw. indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust etc. gleich ob sie auf Vereinbarung oder gebendem Recht basieren, fallen nicht unter die Haftung von Y-COM GmbH.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen und/oder ähnliche Übereinkommen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Düsseldorf. 

12. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Lieferbedingungen für Softwarelizenzverträge und der evtl. getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Sie und Y-COM sind verpflichtet, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzten.

 

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